Lagerfeuer & Grillen

„Lagerfeuer & Grillen“ bearbeiten

Unser Zeltlager liegt direkt am Waldrand. Von Feuer geht hier oft eine Waldbrandgefahr aus. Deshalb sind die Einschränkungen hier stärker als anderswo. Auf dieser Seite informieren wir euch, an welchen Stellen und unter welchen Bedingungen ihr grillen und Lagerfeuer machen dürft.

Die Informationen auf dieser Seite haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, können jedoch keine Garatie für die Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit übernehmen. Wer ein Feuer macht, ist selbst für die Konsequenzen verantwortlich und haftet so z.B. für die Kosten für einen eventuellen Feuerwehreinsatz.

Waldbrandgefahr

Grundsätzlich gilt: Bei Waldbrandgefahr ist Grillen und offenes Feuer verboten.

Leider gibt es zwei Bedingungen, unter denen grundsätzlich kein Feuer gemacht werden darf, das heißt, es darf weder gegrillt noch Lagerfeuer gemacht werden wenn:

  • der Waldbrandgefahrenindex für die Station Hoherodskopf/Vogelsberg die Stufe 4 oder 5 erreicht hat oder
  • das Land Hessen eine Waldbrandalarmstufe ausgerufen hat (siehe Kasten “Alarmstufen” auf der verlinkten Seite).

Wir empfehlen euch beim Grillen und Feuer machen immer ein Handy dabei zu haben, um im Notfall schnell die Feuerwehr (112) rufen zu können.

Grillen

Grillen ist auf den asphaltierten Flächen erlaubt. Es muss aber Abstand zum Gastank gehalten werden! Versucht jede Feuergefahr zu vermeiden, z.B. indem ihr einen angemessenen Abstand zur Natur und zu den Gebäuden haltet.

Lagerfeuer

Die folgenden Bedingungen müssen alle erfüllt sein, damit ihr im Lager grillen dürft:

  • Die Bedingungen aus der Feuergenehmigung müssen erfüllt werden. Die Genehmigung findest du weiter unten zum herunterladen. Sie enthält insbesondere folgende Regelungen:
    • Lagerfeuer darf bei Waldbrandgefahr nicht gemacht werden, siehe Absatz “Waldbrandgefahr” weiter oben.
    • Es darf nur unbehandeltes Holz verbrannt werden und nur dafür zugelassener Anzünder verwendet werden.
    • Es muss genügend Wasser zum Löschen bereit stehen.
    • Das Feuer muss bis zum Löschen bzw. Erlöschen ständig von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.
    • Starker Funkenflug muss vermieden werden, wenn nötig durch Löschen des Feuers.
  • Das Feuer muss bei der Stadt Ulrichstein angemeldet worden sein. Das kann telefonisch (06645 961011) erfolgen.
  • Für das Feuer muss die Feuerschale am festgelegten Lagerfeuerplatz verwendet werden.
  • Ihr müsst eine Gebühr an uns zahlen. Diese berechnen wir euch, um die Kosten für die Genehmigung vom Forstamt zu decken. Die Höhe der Gebühr findet ihr in der Preisliste.

Wir wünschen euch viel Spaß beim Lagerfeuer!

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Zuletzt geändert am 14.05.2024. Adresse: https://eckmannshain.de/lager/feuer/