Unser Zeltlager ist an drei Seiten von Wald umgeben. Ein kleiner Teil des Waldes, der Zeltlagerwald, gehört zum Zeltlager und kann deshalb von unseren Gästen umfangreich genutzt werden. Für den Rest des Waldes gibt es jedoch Einschränkungen, auf die wir hier eingehen.
Damit ihr nicht den Überblick verliert, stellen wir an verschiedenen Stellen des Lagergeländes Hinweisschilder auf. Außerdem zeigen wir euch bei Anreise die verschiedenen Waldstücke.
In allen Teilen des Waldes gelten natürlich die Waldgesetze des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland.
Die Waldteile
Zeltlagerwald
Der Zeltlagerwald ist ein kleines Waldstück, welches zum Lagergelände dazugehört. Hier habt ihr am wenigsten Einschränkungen.
Der Zeltlagerwald kann von unseren Gästen gerne für Aktivitäten genutzt
werden. Ihr könnt hier sogar Sachen aufbauen! Natürlich müsst ihr den Wald bei Abreise wieder so hinterlassen, wie wir ihn euch übergeben haben.
Staatswald und Privatwald
Laut den Waldgesetzen darf Staatswald grundsätzlich von Jedermann betreten werden. Wegen der Aufforstung ist der Staatswald neben dem Lager aber im Moment gesperrt!
Rechtlich darf auch Privatwald grundsätzlich von Jedermann betreten werden. Im Wald neben dem Zeltlager ist es jedoch schon mehrfach zu Problemen gekommen. Außerdem gibt es dort eine erhöhte Gefahr durch abgestorbene Bäume. Wir bitten euch deshalb, den Privatwald neben dem Zeltlager nicht zu betreten!